Allgemeine Geschäftsbedingungen  Software-as-a-Service „HEALYZER“

 

Präambel

Die geschäftliche Tätigkeit der Hamburg Access Technologies HAT GmbH, Zimmerpforte 3, 20099 Hamburg (nachfolgend „HAT“ genannt) besteht in der Konzeption, Entwicklung, Design, Programmierung und dem Angebot von digitalen Lösungen und Dienstleistungen zur Eindämmung von Viruserkrankungen und zur Probenanalyse. Im Rahmen dieser geschäftlichen Tätigkeiten hat HAT unterschiedliche Softwaremodule entwickelt, die eine Administration sogenannter Point-of-Care(PoC)- Analysemaschinen, wie beispielhaft PoCPCR-Analysemaschinen des Herstellers EGENS (nachfolgend „Hersteller“ genannt), inkl. der Verwaltung der mit den Maschinen vorgenommenen Proben ermöglichen. Diese Software-Module bietet HAT als webbasierte Software-as-a-Service-(SaaS)-Lösung unter dem Namen „HEALYZER“ (www.healyzer.com) an (nachfolgend „Software“ oder „HEALYZER“ oder „Dienst“/„Dienste“ genannt).

 

Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die eine der Software kompatiblen und im HEALYZERNutzungsvertrag aufgeführten PoC-Maschinen einsetzen und hierfür eine Softwarelösung suchen (nachfolgend „Nutzer“ oder „Servicenehmer“ genannt).

 

1. Vertragsgegenstand

1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software, wie auf der Webseite präsentiert, durch den Servicenehmer/Nutzer.

 

1.2 Die Software HEALYZER wird von HAT als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Dem Nutzer wird stattdessen ermöglicht, die auf den Servern von HAT bzw. eines vom HAT beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke entsprechend des vom Nutzer gebuchten Module über eine Browser-Software zu nutzen. Der Zugriff und die Nutzung der Software HEALYZER erfolgt über ein geeignetes Endgerät. Auf dem Endgerät muss einer der folgenden Browser mit der aktuellsten Version installiert sein und verwendet werden: Safari, Chrome oder Firefox. Ältere Browserversionen werden nicht oder nur eingeschränkt unterstützt. Der Funktionsumfang der Software bzw. der einzelnen Module sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem HEALYZER-Nutzungsvertrag.

 

1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen.

 

2. Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags

2.1 Der Servicenehmer kann sich auf der Webseite www.healyzer.com für die Nutzung von HEALYZER registrieren. Eine Registrierung darf ausschließlich durch den Vertragspartner persönlich, bzw. bei juristischen Personen durch die jeweilige vertretungsberechtigte Person erfolgen. Im Rahmen der Registrierung schließt der Nutzer mit HAT den HEALYZER-Nutzungsvertrag, in den diese AGB einbezogen sind, sowie einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Berufsgeheimnisträger (z.B. Arzt, Zahnarzt oder Apotheker) handelt, kommt zwischen HAT dem Nutzer im

Rahmen der Registrierung auch eine Vereinbarung über den Geheimnisschutz gem. § 203 StGB zustande. Im

Rahmen der Registrierung kann der Nutzer auch die Datenschutzbestimmungen von HAT über den Dienst

HEALYZER einsehen. Das Registrierungsformular und die im Rahmen der Registrierung generierten

Dokumente stellen ein verbindliches Angebot von HAT zum Abschluss des HEALYZER-Nutzungsvertrages, des

Auftragsverarbeitungsvertrages und ggf. der Geheimnisschutzvereinbarung dar. Dieses Angebot nimmt der

Nutzer an, indem er das Registrierungsformular ausfüllt – insbesondere Angaben zu sich als dem

Vertragspartner und seiner PoC- Maschine tätigt – und mit dem Anklicken der entsprechenden Checkboxen die Annahme dieses Angebotes, die Einbeziehung der AGB und dieser Kenntnisnahme der Datenschutzbestimmungen bestätigt. Mit dem Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ wird die Registrierung abgeschlossen, sowie die Vertragsdaten und die Annahmeerklärungen an HAT übermittelt. Alternativ zur Registrierung über die Webseite von HAT erfolgt der Vertragsschluss durch Unterzeichnung und Rücksendung der ausgefüllten Vertragsunterlagen durch den Nutzer.

 

2.2 Zur Bestätigung und Dokumentation des erfolgten Vertragsschlusses erhält der Nutzer den zustande gekommenen HEALYZER-Nutzungsvertrag, die AGB, den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV), sowie die Datenschutzbestimmungen und – sofern einschlägig – auch die abgeschlossene Vereinbarung über den Geheimnisschutz gem. § 203 StGB per E-Mail zugesandt.  

 

2.3 HAT schaltet nach Vertragsschluss den Zugang zu HEALYZER für den Nutzer frei. Der Zugang wird mit der im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und einem Passwort („Zugangsdaten“) erreicht. Diese Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Nutzer ist für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Nutzerkonto selbst und allein verantwortlich.

 

3. Art und Umfang der Leistung

3.1 HAT stellt dem Nutzer die HEALYZER-Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Server mit der Software stehen („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von HAT bereitgestellt. HAT schuldet jedoch weder die Herstellung und

Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen 

-       dem Endgerät des Nutzers und dem beschriebenen Übergabepunkt, 

-       der PoC-Maschine des Nutzers und dem beschriebenen Übergabepunkt,

-       der Schnittstelle des eingesetzten Buchungssystem des Kunden und der Software,

-       der Schnittstelle des eingesetzten Buchungssystem des Kunden, der PoC-Maschine und dem Endgerät des Nutzers.

 

3.2 HAT kann die HEALYZER-Dienste an den Stand der Technik und technische Entwicklungen oder Notwendigkeiten anpassen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist. 

 

4. Verfügbarkeit des Software-Dienstes

4.1 HAT erbringt die Dienste während der vereinbarten Zeiten. Hiervon ausgenommen sind Wartungsfenster und andere, geplante Unterbrechungen der HEALYZER-Dienste, die HAT den Nutzern vorab mitteilt und nach Möglichkeit in Nachtstunden legt.

 

4.2 HAT weist den Nutzer darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten HEALYZER-Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von HAT liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von HAT handeln, von HAT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von Nutzern genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von HEALYZER haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von HAT erbrachten HEALYZER-Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

 

4.3 Der Nutzer ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei HAT per Email an support@healyzer.com anzuzeigen.

 

5. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

5.1 Im Umgang mit personenbezogenen Daten des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Kunden (insb. der zu testenden Personen) verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und etwaiger sonstiger anwendbarer Datenschutzgesetze. HAT ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner betreffenden Daten, unter Beachtung dieser Gesetze – und zwar und ausschließlich zu den, in dieser Vereinbarung aufgeführten Zwecken – zu verarbeiten. Eine Verarbeitung der Daten des Nutzers und der Kunden des Nutzers (insb. der zu testenden Personen) in der HEALYZER-Software erfolgt auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrages der Parteien. 

 

5.2 Abweichend von der Zweckbindung in Ziffer 5.1 halten die Parteien fest, dass HAT die Nutzungsdaten der verwendeten PoC-Maschinen, insb. Ort der Testung, Anzahl der durchgeführten Testuntersuchung, Anzahl positiver Befunde, Anzahl negativer Befunde) in anonymisierter Form für eigene Abrechnungs- und Statistikzwecke erheben und verarbeiten, sowie in anonymisierter Form zum Gesundheitsschutz, zur Pandemiebekämpfung und zu Forschungszwecken an die Gesundheitsämter, das Robert-Koch-Institut (RKI), an Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder den Hersteller übermitteln darf.

 

5.3 Der Nutzer räumt HAT für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von HEALYZER für den Nutzer zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen (inkl. Ziffer 5.2) erforderlich ist. HAT ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist HAT ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

 

5.4 HAT sichert die Daten des Nutzers auf dem für HEALYZER genutzten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.

 

5.5 Wenn und soweit der Nutzer auf vom HAT technisch verantworteten IT-Systemen der HEALYZER-Software personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, hat er seine Kunden bzw. Nutzer (insb. die zu testenden Personen) entsprechend zu informieren. Der Nutzer hat in seiner Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten der zu testenden Personen mittels HEALYZER zu informieren (siehe Art. 13 DSGVO).

 

6. Support

6.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.

 

6.2 Teilt der Nutzer einen Supportfall mit, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung anzugeben, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

 

6.3 Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an support@healyzer.com. Eine Reaktion hierzu erfolgt je nach gebuchtem Modul innerhalb der, im HEALYZER-Nutzungsvertrag definierten Reaktionszeiten.

 

7. Vergütung, Zurückbehaltungsrecht

7.1 Der Nutzer entrichtet je nach gebuchtem Modul eine monatliche Lizenzgebühr in der im HEALYZERNutzungsvertrag vereinbarten Höhe. Diese Lizenzgebühr stellt HAT jeweils zum Ende des jeweiligen Kalendermonats in Rechnung. Gestellte Rechnungen sind jeweils sofort zur Zahlung per Lastschrift fällig.

 

7.2 Bezahlt der Nutzer trotz Fälligkeit nicht, gerät er ohne weitere Mahnung dreißig (30) Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung in Verzug. HAT ist berechtigt, die HEALYZER-Dienste so lange nicht zu erbringen bzw. den Zugang zu den Diensten zu sperren und die Leistung zurückzuhalten, bis der Nutzer seinerseits die vertraglich geschuldete Gegenleistung vollständig erbracht hat.

 

7.3 HAT behält sich vor, die Preise zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit) zu ändern. Der Nutzer wird in geeigneter Form hierüber informiert werden. Beträgt die Erhöhung mehr als 5%, kann der Nutzer das Vertragsverhältnis mit einer Frist von fünf (5) Tagen kündigen.

 

8. Mitwirkungspflichten des Nutzers

8.1 Der Nutzer wird HAT bei der Erbringung der vertraglichen HEALYZER-Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Dem Nutzer ist bewusst, dass die Nutzung der Funktionen von HEALYZER im Zusammenhang mit seiner PoC-Maschine erfordert, dass er sein Gerät und das von ihm verwendete Buchungssystem bei HEALYZER initialisiert. Dies erfolgt durch einen Verbindungsaufbau zu den Servern von HAT über das Internet. HAT stellt dem Nutzer dafür eine Anleitung zur Verfügung. Der Nutzer ist für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen der PoC-Maschine, dem verwendeten Buchungssystem und der HEALYZER-

Software allein verantwortlich (siehe Ziffer 3.1).

 

8.2 Der Nutzer hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Zugangsdaten sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Nutzer informiert HAT unverzüglich, sollte der Nutzer den begründeten Verdacht oder Kenntnis über einen möglichen Missbrauch der überlassenen Zugangsdaten haben.

 

8.3 Die HEALYZER-Leistung von HAT darf der Nutzer Dritten nicht zur Verfügung stellen, soweit das nicht von HAT ausdrücklich erlaubt wurde.

 

8.4 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei Vertragsschluss angegebenen Geschäfts- und Kontaktdaten während der Vertragslaufzeit stets aktuell zu halten und HAT jede Änderung unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass die HAT mitgeteilte bzw. in HEALYZER hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen wird, um vertragsrelevante Informationen zu erhalten.

 

8.5 Der Nutzer erhält Zugriff auf die Software ausschließlich für die im HEALYZER-Nutzungsvertrag aufgeführten Funktionen des gebuchten Moduls. Ein Zugriff auf die Software und die Nutzung der Software durch den Nutzer für andere Zwecke ist nicht gestattet. Insbesondere erhält der Nutzer nicht das Recht, die Software zu vervielfältigen, Dritten zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen, die Software zu disassemblieren oder sonst zu ändern.

 

8.6 Der Nutzer verpflichtet sich dazu und versichert, die Software ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen, insbesondere wird der Nutzer die notwendigen Regelungen zur IT-Sicherheit, zum Datenschutz und anderer gesetzlicher Vorgaben beachten und umsetzen. Der Nutzer sichert zu, dass er insbesondere alle medizinrechtlichen Vorgaben einhält und für den Betrieb einer PoC- Maschine eine ärztliche Leitung vorhanden ist. Ferner stellt der Nutzer sicher, dass seine PoC-Maschinen nur durch Mitarbeiter bedient werden, die zuvor vom Hersteller geschult wurden.

 

8.7 Der Nutzer verpflichtet sich dazu und versichert, sämtliche Inhalte und Daten (insb. die Daten der zu testenden Personen), soweit er sie im Rahmen der Nutzung der Software dort einstellen kann, ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht in die HEALYZER-Software zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Inhalte und Daten, die unter Missachtung dieser Ziffer 8.7 in HEALYZER gespeichert werden und HAT durch Behörden, Gerichte oder Betroffene hierüber informiert wurde oder sonst Kenntnis erlangt hat, darf HAT löschen.

 

8.8 Der Nutzer räumt HAT an sämtlichen Inhalten und Daten, die der Nutzer durch die Software speichert oder anderweitig verarbeitet, die notwendigen Rechte ein, insbesondere um die Bereitstellung und Erbringung der Funktionen von HEALYZER zu ermöglichen. HAT hat nur Zugriff auf die Inhalte und Daten des Nutzers, soweit dies technisch zur Bereitstellung und/oder Leistungserbringung von HEALYZER notwendig ist, sowie zu den vertraglich eingeräumten Befugnissen.

 

8.9 Der Nutzer darf ferner durch die Software keine automatisierten Abläufe, Skripte, Software oder sonstige Daten und/oder Inhalte und/oder Handlungen jeglicher Art ausführen oder ausführen lassen, die die Systeme, Netze und/oder andere Hard- oder Software bzw. Netzwerkkomponenten von HAT bzw. HEALYZER und/oder Dritten mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen. Wenn HAT von einer solchen Beeinträchtigung Kenntnis erlangt, ist HAT berechtigt, diese Beeinträchtigung zu beenden und/oder zu unterbinden.

 

9. Gewährleistung und Haftung, Freistellung

9.1 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen, sofern HAT einen Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. HAT haftet ausschließlich für Schäden, die durch HAT und/oder die Mitarbeiter von HAT schuldhaft verursacht worden sind. 

 

9.2 HAT haftet insoweit unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet HAT – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist diesbezüglich begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung von HAT ist im Fall von Datenverlust auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei täglicher Datensicherung entstanden wäre.

 

9.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

 

9.4 Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

 

9.5 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die Sphäre von HAT eingreift, Leistungen von HAT wie auch immer modifiziert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden (z.B. bei der Aufstellung, Anschluss, Verwendung, Bedienung oder Lagerung der PoC- Maschinen, der Enzyme, des Endgeräts oder der HEALYZER-Software) hervorgerufen werden. Der Nutzer haftet nicht für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen der PoC- Maschine, dem verwendeten Buchungssystem und der HEALYZER Software (siehe Ziffer 3.1. 8.1).

 

9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von HAT.

 

9.7 HAT haftet maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung bzw. des Mangels.

 

9.8 Der Nutzer stellt HAT, ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter sowie die mit HAT verbundenen Unternehmen gem. § 15 AktG auf erste Anforderung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund oder in Zusammenhang mit den HEALYZER-Diensten gegenüber HAT, ihre Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und/oder mit HAT verbundenen Unternehmen geltend machen. Dies gilt insbesondere für die unterlassene oder falsche Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber den Kunden des Nutzers (insb. der zu testenden Personen) durch den Nutzer bzw. das angeschlossene Buchungssystem, für die Verletzung medizinrechtlicher Vorgaben und für Wettbewerbsverletzungen. Diese Freistellung umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten einschließlich der Kosten für Schiedsverfahren.

 

10.  Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

10.1 Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst einen Monat („Erstlaufzeit“). Sie verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat („Verlängerungslaufzeit“), wenn der Nutzer nicht rechtzeitig 5 Werktage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit kündigt.

 

10.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für HAT liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Nutzer den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Nutzer verpflichtet, HAT die vereinbarte Vergütung abzüglich von HAT ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

 

10.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).

 

10.4 Nach Beendigung des Vertrags hat HAT sämtliche vom Nutzern überlassenen und sich noch im Besitz von HAT befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Nutzer zurückzugeben und die bei HEALYZER gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

 

11.  Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „ver- trauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

 

11.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 11, wenn sie

   der          anderen            Partei   bereits zuvor    bekannt            waren, ohne     dass      die        Informationen   einer

Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,

   allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,

   der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

 

11.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 11 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

 

12.  Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HAT zulässig. HAT ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

 

13.  Sonstige Bestimmungen

13.1 HAT kann einzelne oder alle HEALYZER-Leistungen, die HAT im Rahmen dieses Vertrages schuldet, insbesondere die Dienste, durch Unterauftragnehmer erbringen.

 

13.2 HAT kann diese AGB nach vorheriger Ankündigung, einschließlich der beabsichtigten Änderungen, gegenüber dem Nutzer ändern. HAT darf Änderungen der AGB nur in einem Umfang vornehmen, dass dies für den Nutzer zumutbar ist, die Änderungen nicht die wesentlichen Vertragspflichten betreffen oder der Nutzer durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt wird. Der Nutzer kann einer Änderung der AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung der AGB als erteilt. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird HAT den Nutzer bei Mitteilungen zu Änderungen der AGB jeweils hinweisen.

 

13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar („Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Beruht die Fehlerhaftigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

 

13.4 Der Vertrag und alle Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und sind nach Maßgabe deutschen Rechts auszulegen und durch- zusetzen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Zustandekommen oder seiner Durchführung ist – soweit rechtlich zulässig – Hamburg.

 

Stand: 03.06.2022